Ihren Nachlass Herzkindern spenden

Herzkranken Kindern Zukunft vererben

Vererben mit Herz

Achtsam sein. Verantwortung übernehmen. Das sind die Schlagworte, nach denen viele dieser Tage ihr Leben ausrichten. Und was ist danach? Einige von Ihnen übernehmen auch nach ihrem Tod noch Verantwortung und bedenken unsere Herzkinder mit ihrem Nachlass.

Infobroschüre Testament- und Nachlassspende

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Zukunft schenken - für ein Leben und länger

In Herzkindern weiterleben. Was nach Pathos klingt, ist für uns gelebte Realität. Jede Spende kann das Leben unserer Herzkinder entscheidend verbessern. Und als gemeinnützige Organisation ist die Stiftung KinderHerz von der Erbschaftssteuer befreit.

Ihr Nachlass kann ohne Abzüge für den guten Zweck zu Gunsten unserer kleinen Herzpatienten eingesetzt werden. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne über alle Zuwendungsmöglichkeiten.

Vererben oder vermachen

Erbschaft

Die gesetzliche Erbfolge ist strikt geregelt, lässt sich jedoch mit einem Testament oder einem Erbvertrag erweitern. Falls Sie die Stiftung KinderHerz als einen Ihrer Erben einsetzen, können wir Ihre Nachlass-Spende sinnvoll und nachhaltig für herzkranke Kinder einsetzen, zum Beispiel in einem von uns geförderten medizinischen Foschungsprojekt oder in einem der Kinderherz-Zentren, mit denen wir zusammenarbeiten.

Vermächtnis

Sie können die Stiftung KinderHerz auch in Ihrem Testament bedenken, ohne sie als Erben einzusetzen: Bestimmen Sie einen Teil Ihres Nachlassvermögens als Vermächtnis an die Stiftung KinderHerz. Einen genau definierten Geldbetrag, ein Sparkonto, eine Immobilie oder ein Kunstwerk, nur um einige Möglichkeiten zu nennen.

Hinweis: Ihre Erben sind gesetzlich verpflichtet, das Vermächtnis an die Stiftung KinderHerz abzutreten oder den festgelegten Geldbetrag auszuzahlen, ohne Bedingungen daran zu knüpfen. 

Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall

Was sehr bürokratisch klingt, heißt nichts anderes, als dass Sie die Stiftung KinderHerz beispielsweise in einer Lebensversicherung als Begünstigte einsetzen. Oder Sie legen ein Sparkonto an, zahlen regelmäßig Beträge ein und vereinbaren mit Ihrer Bank, dass dieses Guthaben zu einem von Ihnen bestimmten Zeitpunkt an die Stiftung KinderHerz ausgezahlt wird.

Akzente setzen – Zukunft gestalten

In unserer Broschüre „Akzente setzen, Zukunft gestalten“ vermitteln wir alles Wissenswerte zu Thema Nachlass spenden.

  • Unterschied Erbe oder Vermächnis
  • Schenkung, Zustiftung oder Individueller Stiftungsfonds
  • Checkliste für Ihr Testament

Alle Informationen sind hier übersichtlich für sie zusammengestellt. 

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