Unsere Satzungen
Satzung Stiftung KinderHerz
Die Stiftung KinderHerz ist als übergeordnete Instanz maßgeblich für die kommunikativen Aufgaben zuständig. Demzufolge ist hier auch die Stiftung KinderHerz International angesiedelt, bei der es um die Vernetzung nationaler Projekte mit Kinderherz-Zentren aus anderen Ländern geht.
Satzung Stiftung KinderHerz Deutschland gGmbH
Die Stiftung KinderHerz Deutschland gGmbH ist vorwiegend für die operative Umsetzung der Förderprojekte verantwortlich.
Freistellungsbescheid Stiftung KinderHerz
Die Stiftung KinderHerz ist als gemeinnützig anerkannt und als eine Körperschaft steuerbegünstigt. Hier können Sie den Freistellungsbescheid einsehen:
Freistellungsbescheid Stiftung KinderHerz Deutschland GmbH
Die Stiftung KinderHerz Deutschland GmbH ist als gemeinnützig anerkannt und als eine Körperschaft steuerbegünstigt. Hier können Sie den Freistellungsbescheid einsehen: