Vergaberichtlinien und Satzungen

Fördermöglichkeiten und Richtlinien der Stiftung KinderHerz

Unsere Satzungen

Satzung Stiftung KinderHerz 

Die Stiftung KinderHerz ist als übergeordnete Instanz maßgeblich für die kommunikativen Aufgaben zuständig. Demzufolge ist hier auch die Stiftung KinderHerz International angesiedelt, bei der es um die Vernetzung nationaler Projekte mit Kinderherz-Zentren aus anderen Ländern geht.

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Satzung Stiftung KinderHerz Deutschland gGmbH

Die Stiftung KinderHerz Deutschland gGmbH ist vorwiegend für die operative Umsetzung der Förderprojekte verantwortlich.

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Freistellungsbescheid Stiftung KinderHerz

Die Stiftung KinderHerz ist als gemeinnützig anerkannt und als eine Körperschaft steuerbegünstigt. Hier können Sie den Freistellungsbescheid einsehen:

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Freistellungsbescheid Stiftung KinderHerz Deutschland GmbH

Die Stiftung KinderHerz Deutschland GmbH ist als gemeinnützig anerkannt und als eine Körperschaft steuerbegünstigt. Hier können Sie den Freistellungsbescheid einsehen:

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Unsere Vergaberichtlinien

Der Stiftungsrat hat für die Vergabe von Fördermitteln Richtlinien ausgearbeitet, nach denen wir entscheiden, ob Ihr Projekt für eine Förderung durch die Stiftung KinderHerz in Frage kommt. Sie gewährleisten die satzungsgemäße Verwendung der uns anvertrauten Gelder.

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Sylvia Paul ist nahbar und immer für Gespräche offen.

Als Vorstand leitet sie die Geschicke der Stiftung und pflegt den engen Kontakt in die Kinderherzkliniken.

Sie möchten mit ihr ins Gespräch kommen? Haben Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie eine E-Mail oder rufen Sie an. 

Sylvia Paul
Vorstand