Ihren Nachlass Herzkindern spenden

Herzkranken Kindern Zukunft vererben

Vererben mit Herz

Achtsam sein. Verantwortung übernehmen. Das sind die Schlagworte, nach denen viele dieser Tage ihr Leben ausrichten. Und was ist danach? Einige von Ihnen übernehmen auch nach ihrem Tod noch Verantwortung und bedenken unsere Herzkinder mit ihrem Nachlass.

Zukunft schenken - für ein Leben und länger

In Herzkindern weiterleben. Was nach Pathos klingt, ist für uns gelebte Realität. Jede Spende kann das Leben unserer Herzkinder entscheidend verbessern. Und als gemeinnützige Organisation ist die Stiftung KinderHerz von der Erbschaftssteuer befreit.

 

 

Ihr Nachlass kann ohne Abzüge für den guten Zweck zu Gunsten unserer kleinen Herzpatienten eingesetzt werden. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne über alle Zuwendungsmöglichkeiten.

Für ein Leben und mehr – den eigenen Nachlass für einen guten Zweck einsetzen

Akzente setzen für herzkranke Kinder - die Stiftung KinderHerz zeigt, wie es geht

Vererben oder vermachen

Erbschaft

Die gesetzliche Erbfolge ist strikt geregelt, lässt sich jedoch mit einem Testament oder einem Erbvertrag erweitern. Falls Sie die Stiftung KinderHerz als einen Ihrer Erben einsetzen, können wir Ihre Nachlass-Spende sinnvoll und nachhaltig für herzkranke Kinder einsetzen, zum Beispiel in einem von uns geförderten medizinischen Foschungsprojekt oder in einem der Kinderherz-Zentren, mit denen wir zusammenarbeiten.

Vermächtnis

Sie können die Stiftung KinderHerz auch in Ihrem Testament bedenken, ohne sie als Erben einzusetzen: Bestimmen Sie einen Teil Ihres Nachlassvermögens als Vermächtnis an die Stiftung KinderHerz. Einen genau definierten Geldbetrag, ein Sparkonto, eine Immobilie oder ein Kunstwerk, nur um einige Möglichkeiten zu nennen.

Hinweis: Ihre Erben sind gesetzlich verpflichtet, das Vermächtnis an die Stiftung KinderHerz abzutreten oder den festgelegten Geldbetrag auszuzahlen, ohne Bedingungen daran zu knüpfen. 

Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall

Was sehr bürokratisch klingt, heißt nichts anderes, als dass Sie die Stiftung KinderHerz beispielsweise in einer Lebensversicherung als Begünstigte einsetzen. Oder Sie legen ein Sparkonto an, zahlen regelmäßig Beträge ein und vereinbaren mit Ihrer Bank, dass dieses Guthaben zu einem von Ihnen bestimmten Zeitpunkt an die Stiftung KinderHerz ausgezahlt wird.

Nachlass und Erbe gestalten

Spuren hinterlassen

Werden Sie Teil eines jungen Lebens. Hinterlassen Sie Spuren und berücksichtigen Sie die Stiftung KinderHerz in Ihrem Nachlass.

Und wie ist das steuerrechtlich geregelt?

Erb- und steuerrechtliche Fragen beantworten wir gerne in Zusammenarbeit mit unseren Experten, da jede Situation individuell bewertet wird.

Ihre Hilfe

Werden Sie mit Ihrem Nachlass Teil unserer KinderHerz-Familie. Wir freuen uns auf Sie!

Sylvia Paul
Vorstand

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Wir helfen gerne weiter und rufen auf Wunsch zurück


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Kompaktinfos

Unsere Zukunfts-Broschüre gibt Ihnen einen groben Überblick über unsere Mission und unsere Werte.

Wir finanzieren aktuell über 30 Projekte. Dieses Dokument liefert einen Überblick und Zahlen, Daten und Fakten über die Stiftung KinderHerz.