Zukunft schenken - für ein Leben und länger
In Herzkindern weiterleben. Was nach Pathos klingt, ist für uns gelebte Realität. Jede Spende kann das Leben unserer Herzkinder entscheidend verbessern. Und als gemeinnützige Organisation ist die Stiftung KinderHerz von der Erbschaftssteuer befreit.
Ihr Nachlass kann ohne Abzüge für den guten Zweck zu Gunsten unserer kleinen Herzpatienten eingesetzt werden. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne über alle Zuwendungsmöglichkeiten.
Nachlass und Erbe gestalten
Spuren hinterlassen
Werden Sie Teil eines jungen Lebens. Hinterlassen Sie Spuren und berücksichtigen Sie die Stiftung KinderHerz in Ihrem Nachlass.
Und wie ist das steuerrechtlich geregelt?
Erb- und steuerrechtliche Fragen beantworten wir gerne in Zusammenarbeit mit unseren Experten, da jede Situation individuell bewertet wird.
Ihre Hilfe
Werden Sie mit Ihrem Nachlass Teil unserer KinderHerz-Familie. Wir freuen uns auf Sie!